Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 16.397 Weiterbildungskursen von 655 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Erbengemeinschaft ? gemeinsamer Grundbesitz ? Teilungsversteigerung

Inhalt

Oft gibt es nach dem Tod mehrere Erben ? wie geht man damit ordnungsgemäß um, was muss ich beachten, damit mir keine Nachteile entstehen und dennoch eine ordentliche Abwicklung gewährleistet ist? Auf welche Fristen muss ich achten? Wie läuft eine Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft? Es wird gegenübergestellt wie eine gerichtliche Auseinandersetzung abläuft und welche Möglichkeiten es gibt, dies außergerichtlich abzuwickeln. Wie verhält es sich mit Vorempfängen, die einzelne Geschwister erhalten haben? Wie wird dies berechnet? Wann kommen auch Schenkungen in Betracht, die schon vor mehr als 10 Jahren erfolgt sind? Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab und auf welche Umstände muss geachtet werden? Anhand von Beispielen wird der Ablauf dargestellt. Fragen aus dem Publikum sind ausdrücklich willkommen.

Ziel des Vortrags ist die Vermittlung rechtlichen Basiswissens zum Themenbereich Scheidungsfolgenvereinbarung.

Der Referent ist Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator in Koblenz.

1 Termin(e)

Mittwoch, 17:30 Uhr

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
29.11.23 17:30 - 19:00 Uhr Abends
Mi.
6  Hoevelstr. 6
56073 Koblenz
Deutschland

Termine:
29.11.2023 von 17:30 bis 19:00 Uhr

Weitere Informationen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren