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Brandschutzhelfer - Erstschulung (m/w/d)

Inhalt

Zielgruppe: Personen, die im Unternehmen die Funktion eines Brandschutzhelfers (m/w/d) wahrnehmen sollen bzw. schon ausüben.

Voraussetzungen:

Grundlage:- § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - DGUV Vorschrift 1 - Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2, Abs. 7.3

In vielen Fällen können Brände von Brandschutzhelfer (m/w/d) in der Entstehungsphase gelöscht werden. Ausgebildete Brandschutzhelfer (m/w/d) sind in der ersten Phase eines Brandes wichtige Personen, die Schlimmeres verhindern können. Die DEKRA Akademie bereitet Sie praxisorientiert auf die Aufgaben eines Brandschutzhelfers (m/w/d) vor.

Theorie: 1. Grundlagen im Brandschutz: - Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes - Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens - Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden - Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes - DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A - C 2. Brandschutzunterweisung: - Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung - Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern - Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen - Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege - Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr) Praxis: - Unterweisung an einem Handfeuerlöscher - Löschtaktik bei Löschversuchen - Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen

Mindestteilnehmerzahl: 6

Sonstiges Merkmal
Grundlagen (Lernzielniveau)
Brandschutzhelfer/in [privatrechtlich]

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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