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Brandschutzbeauftragter - Erstschulung (m/w/d)

Inhalt

Zielgruppe: Personen, die im Unternehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten (m/w/d) wahrnehmen sollen.

Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung

Grundlage:- § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - DGUV Information 205-003 - Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) Richtlinie 12-09/01 - VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) 3111
Kursziel: - Zertifikat „Brandschutzbeauftragter (m/w/d)“ der DEKRA Akademie

  • VDSI Mitglieder: 3 Punkte Themenfeld Arbeitsschutz, 4 Punkte Themenfeld Brandschutz

Gültigkeit:3 Jahre

Im Brandfall entstehen nachweislich erhebliche Kosten, zudem werden Menschen und Umwelt gefährdet. Folglich werden Brandschutzbeauftragte über Rechtsvorschriften, behördliche Auflagen und von Versicherern gefordert, die den Brandschutz vorbeugen, abwehren und organisieren. Die DEKRA Akademie bereitet Sie praxisorientiert auf die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten (m/w/d) vor.

Theorie (56 UE) - Rechtliche Grundlagen und Brandlehre - Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz - Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken - Brandschutzmanagement - Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern - Kommunikation im Brandschutz Praxis (4 UE) - Übungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen Prüfung (4 UE) - Schriftliche Prüfung - Mündliche Prüfung

Mindestteilnehmerzahl: 6

Sonstiges Merkmal
Brandschutzbeauftragte/r [privatrechtlich]
Grundlagen (Lernzielniveau)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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