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Zielgruppe: Personen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis beruflich nutzen wollen.
Voraussetzungen: Die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) bzw. erst ab dem 21. Lebensjahr (C, CE) absolviert werden. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschl
Grundlage:- Richtlinie (EU) 2018/645 - BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
Gültigkeit:Für beruflich tätige Kraftfahrer (m/w/d) besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.
Die Anforderungen an beruflich tätiges Fahrpersonal sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Grundsätzlich ist der Nachweis einer sog. „beschleunigten Grundqualifikation“ im Umfang von mind. 140 Zeitstunden zusätzlich erforderlich. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen die alle erforderlichen Kenntnisse, damit Sie die abschließende Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich bestehen.
- Nutzfahrzeugtechnik - Arbeitsrecht und -sicherheit - Gesundheitsschutz - Güterbeförderung - Güterkraftverkehrsmarkt - Fahrperfektion
Mindestteilnehmerzahl: 1
- Zertifikat
- Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung) i