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Elternpflege ? Beziehungspflege ? Selbstpflege

Inhalt

Pflegende Angehörige im Konflikt

Nur wer sich selbst pflegt kann auch pflegen.
Pflegende Angehörige stehen oft unter Strom. Auf der einen Seite die pflegebedürftigen Eltern oder ein Elternteil, auf der anderen Seite die eigene Familie. Dazu kommt oft noch Berufstätigkeit. Konflikte sind häufig vorprogrammiert. Das vierte Gebot ?Du sollst Vater und Mutter ehren? als ethischer Grundsatz wirkt häufig in den Umgang mit den Eltern hinein. Häufig bleibt etwas auf der Strecke - und nicht selten die pflegende Person. Die Beziehung zum Partner / der Partnerin sowie den Kindern ist oft beeinträchtigt.
Das Kurzseminar geht den Fragen nach

  • Wie kann ich die eigenen Bedürfnisse, die der Eltern und die meiner eigenen Familie unter einen Hut bringen?
  • Was motiviert mich für die Übernahme der Pflege?
  • die Rolle der Geschwister: Muss es immer die Tochter sein, die pflegt?
  • Welche Emotionen kommen hoch? (Praktische Arbeit mit erstelltem Emotionsskript oder anhand eines Beispiels)
  • Wie können die Beteiligten zu einer guten Lösung kommen? (strukturiertes Beziehungsgespräch)
  • eigenen Bedürfnissen gerecht werden anhand der Resonanzskala.

Ergänzende Informationen über Entlastungsmöglichkeiten und Leistungen der Pflegeversicherung.

2 Termin(e)

Montag, 17:00 Uhr

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
09.10.23 - 16.10.23 17:00 - 18:30 Uhr Abends
Mo.
18  Bahnhofstr. 54
67346 Speyer
Deutschland

Termine:
09.10.2023 von 17:00 bis 18:30 Uhr
16.10.2023 von 17:00 bis 18:30 Uhr

Weitere Informationen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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