Inhalt
Zielgruppe: - Leitungspersonal von Abfalltransportbetrieben, Händler und Makler - Leitungspersonal im Entsorgungsfachbetrieb - Personen, die den Fachkundenachweis für ihre zukünftige Tätigkeit als Abfallbeauftragter* benötigen
Voraussetzungen: Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Grundlage:Kreislaufwirtschaftsgesetz; Entsorgungsfachbetriebsverordnung; Abfall Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) AbfallbeauftragtenVerordnung
Gültigkeit:EfbV: 2 Jahre; AbfAEV 3 Jahre.;BBA 2 Jahre
Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Gefährliche Abfälle zur Verwertung unterliegen bei gewerbsmäßiger Einsammlung oder Beförderung ebenfalls der Erlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis ist fachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Zum Nachweis der Fachkunde gehört der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs. Ab 2012 sind Abfalltransporte auch in relativ kleinen Mengen anzeigepflichtig. Dazu muss der Unternehmer ebenfalls seine Sachkunde nachweisen (AbfAEV). Dies betrifft unter Umständen auch Handwerksbetriebe oder Bauunternehmungen, die pro Jahr mehr als 20t Abfall oder mehr als 2 t gefährlichen Abfall von der Baustelle oder vom Kunden zurücktransportieren, Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb dient nicht nur der Qualitätssicherung im Betrieb und als Qualitätsnachweis gegenüber den Kunden. Sie bietet Unternehmern auch formale Vorteile wie den Wegfall der Beförderungserlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Zertifizierung ist der Nachweis der Fachkunde des Leitungspersonals. Diese Fachkunde besteht aus drei Komponenten: der einschlägigen Berufsausbildung und -erfahrung sowie dem Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs. Abfall-Beauftragter wird man erst mit der Bestellung, z.B. durch den Betreibern einer Anlage, in der regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen. Der Abfall-Beauftragte muss dazu fachkundig sein. Die Fachkunde gilt als nachgewiesen, wenn sowohl Berufsausbildung, Berufserfahrung, als auch ein Seminarbesuch belegt werden können. Die Tätigkeit als Betriebsbeauftragter ist sowohl in angestellter als auch in externer Position möglich. Die DEKRA Akademie bietet ein modular aufgebautes Seminar, das die Qualifikation für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben einschließt.
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten Kreislaufwirtschaftsgesetz - Sonstiges Umweltrecht: - Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangene Rechtsverordnungen - Inter- und supranationale Übereinkommen - EU-rechtliche Grundlagen - Abfallverbringung - Andere relevante Rechtsbereiche: Baurecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Seuchen- und Hygienerecht, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutrecht - Betriebliche Risiken, Haftung - Arbeitsschutz - Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung - Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen - Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten - Bestellung von Abfallbeauftragten - Praxishilfen zur Tätigkeit des Abfallbeauftragten
Mindestteilnehmerzahl: 6