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Abfallrecht - Komplettschulung Anzeige- und ErlaubnisVO, Entsorgungsfachbetrieb + Abfallbeauftragter - Erstschulung (m/w/d)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe: - Leitungspersonal von Abfalltransportbetrieben, Händler und Makler - Leitungspersonal im Entsorgungsfachbetrieb - Personen, die den Fachkundenachweis für ihre zukünftige Tätigkeit als Abfallbeauftragter* benötigen

Voraussetzungen: Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Grundlage:Kreislaufwirtschaftsgesetz; Entsorgungsfachbetriebsverordnung; Abfall Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) AbfallbeauftragtenVerordnung

Gültigkeit:EfbV: 2 Jahre; AbfAEV 3 Jahre.;BBA 2 Jahre

Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Gefährliche Abfälle zur Verwertung unterliegen bei gewerbsmäßiger Einsammlung oder Beförderung ebenfalls der Erlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis ist fachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Zum Nachweis der Fachkunde gehört der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs. Ab 2012 sind Abfalltransporte auch in relativ kleinen Mengen anzeigepflichtig. Dazu muss der Unternehmer ebenfalls seine Sachkunde nachweisen (AbfAEV). Dies betrifft unter Umständen auch Handwerksbetriebe oder Bauunternehmungen, die pro Jahr mehr als 20t Abfall oder mehr als 2 t gefährlichen Abfall von der Baustelle oder vom Kunden zurücktransportieren, Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb dient nicht nur der Qualitätssicherung im Betrieb und als Qualitätsnachweis gegenüber den Kunden. Sie bietet Unternehmern auch formale Vorteile wie den Wegfall der Beförderungserlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Zertifizierung ist der Nachweis der Fachkunde des Leitungspersonals. Diese Fachkunde besteht aus drei Komponenten: der einschlägigen Berufsausbildung und -erfahrung sowie dem Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs. Abfall-Beauftragter wird man erst mit der Bestellung, z.B. durch den Betreibern einer Anlage, in der regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen. Der Abfall-Beauftragte muss dazu fachkundig sein. Die Fachkunde gilt als nachgewiesen, wenn sowohl Berufsausbildung, Berufserfahrung, als auch ein Seminarbesuch belegt werden können. Die Tätigkeit als Betriebsbeauftragter ist sowohl in angestellter als auch in externer Position möglich. Die DEKRA Akademie bietet ein modular aufgebautes Seminar, das die Qualifikation für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben einschließt.

  • Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten Kreislaufwirtschaftsgesetz - Sonstiges Umweltrecht: - Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangene Rechtsverordnungen - Inter- und supranationale Übereinkommen - EU-rechtliche Grundlagen - Abfallverbringung - Andere relevante Rechtsbereiche: Baurecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Seuchen- und Hygienerecht, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutrecht - Betriebliche Risiken, Haftung - Arbeitsschutz - Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung - Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen - Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten - Bestellung von Abfallbeauftragten - Praxishilfen zur Tätigkeit des Abfallbeauftragten

Mindestteilnehmerzahl: 6

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
08.04.24 - 11.04.24
Mo. und Do.
1820  Barbarossastr. 60
67655 Kaiserslautern

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Kaiserslautern
Terminhinweis:
5 Tage
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

26.08.24 - 29.08.24
Mo. und Do.
s.o.
1820  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Kaiserslautern
Terminhinweis:
5 Tage
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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