Inhalt
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist grundsätzlich nichts anderes als ein Ehevertrag, sie wird jedoch, anders als der Ehevertrag, am Ende der Ehe geschlossen, wenn man sich getrennt und zu einer Scheidung entschieden hat. Rechtlich gesehen sind jedoch Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung nichts anderes als eine notarielle Vereinbarung/Klärung der ehelichen Verhältnisse. So werden normalerweise in Scheidungsfolgenvereinbarungen beispielsweise Regelungen zum Güterrecht, zum Unterhalt sowie zum Versorgungsausgleich getroffen. Sind die beiden Eheleute in der Lage, so viele Punkte wie möglich vor der Scheidung zu klären und in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuschreiben, kann das helfen, bei der Scheidung den Geldbeutel und die Nerven erheblich zu schonen.
Referentin: RAin Assmus, Fachanwältin für Familienrecht
Eine Kooperationsveranstaltung mit dem "Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V." (ISUV).
1 Termin(e)
Mittwoch, 19:30 Uhr
- Sonstiges Merkmal
- rollstuhlgerecht