Inhalt
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist für alle Schiffe erforderlich, auf denen sich Binnenfunkgeräte befinden. Es wird von den Ländern der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk" anerkannt (z.B. Niederlande, Belgien, Österreich, Schweiz und weitere 13 europäische Länder). Anders als im Seefunk, ist dieses Sprechfunkzeugnis nicht speziell für die Sportschifffahrt, sondern ist auch für die Berufsschifffahrt gültig. Sobald sich ein Binnenfunkgerät an Bord eines Schiffes befindet (welches während der Fahrt eingeschaltet sein muss, weil es eine Funkbenutzungspflicht gibt), sind Sie Betreiber einer Funkstelle. Deshalb muss eine Person an Bord im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.
Das Short Range Certificate (SRC) ist der amtliche Funkschein für UKW-Seefunkanlagen auf Sportbooten. Seit 2005 benötigt jede Schiffsführerin und jeder Schiffsführer einer See gehenden Yacht mit entsprechender Funkanlage diesen Schein. Es reicht nicht mehr aus, dass lediglich ein Crewmitglied diese Qualifikation besitzt.
Funkscheine können ab 15 erworben werden. Wir bilden den SRC und UBI an modernen UKW-Sprechfunkgeräten der Firma ICOM aus. Es handelt sich um Schulungsanlagen bestehend aus zwei voll funktionstüchtigen ICOM IC M-323, die in der Prüfung benutzt werden können.
Voraussetzungen für die Prüfungszulassung: Mindestalter 14 Jahre 9 Monate, Antrag auf Zulassung zur Prüfung, je ein Passbild, Kopie des gültigen Personalausweises, bei Minderjährigen zusätzlich Unterschrift des gesetzlichen Vertreters, Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr.
7 Termin(e)
Di, So, 19:00 Uhr
- Sonstiges Merkmal
- rollstuhlgerecht