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Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)
Erwerb des Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel (FKN) gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 1.SprengV
Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) und der hierfür veranstaltete Kurs ist eine separate Ausbildung, an der unabhängig von der Teilnahme an den Kursen zum SBF auch Absolventen früherer Kurse bzw. Inhaber der Führerscheine SBF Binnen und/oder SBF See teilnehmen können. Er kann erworben werden ab 16 Jahren.
Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung.
Voraussetzungen für die Prüfungszulassung: Mindestalter 15 Jahre und 9 Monate, Antrag auf Zulassung zur Prüfung, Kopie eines amtl. Sportbootführerscheins Binnen oder See oder hilfsweise des Prüfungsnachweises hierzu, bei Minderjährigen zusätzlich Unterschrift des gesetzlichen Vertreters, Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr.
2 Termin(e)
Do, So, 19:00 Uhr
- Sonstiges Merkmal
- rollstuhlgerecht