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Amtlicher Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)

Inhalt

Der SBF-Binnen ist die amtliche Fahrerlaubnis für Sportboote auf Binnenschifffahrtsstraßen. Er ist allerdings im Unterschied zum SBF See auf Boote mit einer Länge von weniger als 20 m beschränkt. Er wird benötigt im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (etwa auf der Mosel oder seit 01.04.2023 auch auf dem Rhein, nun ohne die früher dort geltenden Sonderregelungen) für das Führen von Sportbooten mit Verbrennungsmotor von mehr als 11,03 kW bzw. 15 PS oder mit einem Elektromotor von mehr als 7,5 kW bzw. 10,2 PS. Der Kurs beinhaltet 3 Kursabende Theorie.

Dieser Ergänzungskurs Binnen richtet sich an Inhaber des SBF See bzw. an jene, die erfolgreich die Prüfung des SBF See (siehe Kurseinheit SBF See) abgelegten. Die Prüfung ist nur theoretisch. Sie beinhaltet die Lösung eines Fragebogens zum Fach Binnenschifffahrtsrecht. Eine praktische Prüfung wie Motorbootfahren oder Knoten vorführen entfällt. Die Ausbilder stellen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausführliches Begleitmaterial und eine eigene Übungssoftware zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Prüfungszulassung: Antrag auf Zulassung zur Prüfung, Kopie des SBF See oder hilfsweise des Prüfungsnachweises hierzu, bei Minderjährigen zusätzlich Unterschrift des gesetzlichen Vertreters, medizinischer Tauglichkeitsnachweis nur bei SBF See älter als ein Jahr, Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr.

4 Termin(e)

Do, So, 19:00 Uhr

Sonstiges Merkmal
rollstuhlgerecht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
02.11.23 - 16.11.23 19:00 - 21:00 Uhr Abends
Do. und So.
90  Domfreihof 1b
54290 Trier
Deutschland

Dieser Kurs ist barrierefrei

Termine:
02.11.2023 von 19:00 bis 21:00 Uhr
09.11.2023 von 19:00 bis 21:00 Uhr
16.11.2023 von 19:00 bis 21:00 Uhr
26.11.2023 von 19:00 bis 21:00 Uhr

Weitere Informationen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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