Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 16.483 Weiterbildungskursen von 655 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Pädagogische Arbeit in der Kita [Teil II] (Plötzlich von der Integration zur Inklusion – und nun?)

Inhalt

Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG; 2021) fordert eine gezielte Beachtung, Wahrung und (ggf.) Weiterentwicklung des Arbeitens mit Kindern, denn das System der Kinder- und Jugendhilfe – und somit auch die Kindertagesstätten – haben nunmehr in vollem Umfang Möglichkeiten zur Inklusion beeinträchtigter und behinderter Kinder zu gewährleisten. Doch besonders in (bisherigen) Regel-Einrichtungen herrschen diesbezüglich oft viel Unsicherheit und manchmal auch Berührungsängste.

Das Themenfeld braucht daher eine differenzierte Auseinandersetzung und greift sowohl grundsätzliche als auch spezifische Fragen aus dem Themenfeld der inklusiven Arbeit auf, wobei auch die Kategorie der Beeinträchtigung einbezogen wird. Darüber hinaus macht es Voraussetzungen, Chancen, aber auch die ein oder anderen Grenzen in der pädagogischen Arbeit deutlich.

Ziel ist es, den Teilnehmenden Mut für eine pädagogische Arbeit der Gegenwart zu machen und sie für professionelles und empathisches Handeln in alltäglichen und besonderen Situationen zu rüsten.

Themen

  • Integration & Inklusion – was macht den Unterschied aus?
  • Inklusion & Diversität (nicht nur) in der (Regel-)Kita – worauf kommt es an?
  • alltagsintegrierte sprachliche Bildung – ein Muss in der integrativen Arbeit
  • Die vorbereitete Umgebung – wozu, wann und wann nicht?
  • Transfer in die Praxis – mutig neuen Herausforderungen begegnen
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren