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Das Recht der elterlichen Sorge (Einführung in Grundsätze der Arbeit mit Eltern)

Inhalt

Leitungs- und Fachkräfte unterschiedlicher pädagogischer Einrichtungen stehen täglich Fragen rund um die Elternrechte und das Sorgerecht gegenüber: „Was dürfen wir entscheiden?“ – „Was müssen wir beachten?“ – „Wer darf jeweils was: Mutter, Vater, andere Beteiligte / wichtige Bezugspersonen?“ und auch: „Warum ist das so?“

Die Unsicherheit fängt oftmals bereits bei der Anmeldung eines Kindes an und erstreckt sich über viele weitere Angelegenheiten des Alltags: Bringen und Abholen eines Kindes, Erkrankung eines Kindes während des Aufenthalts in der Einrichtung, Elternabende, spezifische Elterngespräche und Umgang mit besonderen Anforderungen wie einem Pflegeverhältnis etc.

„Was müssen wir im Umgang mit Sorge- / Erziehungsberechtigten und Nicht-Sorgeberechtigten wissen und beachten?“ Diese Frage steht daher im Zentrum des Seminars, das Sie für einen bewussten und sicheren Umgang mit der Thematik Elternrechte und Elternpflichten sensibilisieren und stärken will. Aber auch viele andere pädagogische Fachkräfte sind mit diesen und ähnlichen Fragen immer wieder konfrontiert.

Das Seminar vermittelt Ihnen ein oftmals trockenes, auf rechtlichen Grundlagen basierendes Thema praxisbezogen und mit vielen Fallbeispielen. Gerne können Sie auch eigene Erfahrungen einbringen und/oder im Vorfeld Ihnen wichtige spezifische Fragen zusenden.

Themen

  • Begriffsbestimmung „elterliche Sorge“ und ihre Teilbereiche
  • „Entscheidungen des Alltags“ und „Entscheidungen von besonderer Tragweite“
  • Relevante Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen
  • Konsequenzen für die organisatorische und pädagogische Arbeit
  • Arbeiten mit Fallbeispielen
  • Reflexion und Erfahrungsaustausch

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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