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Brandschutzbeauftragte/r

Inhalt

Brandschutzbeauftragte/r nach DGUV Information 205-003

Sorgen Sie für ein sicheres Arbeitsumfeld!

Ob in Handwerksbetrieben oder der Industrie, in vielen Unternehmen ist die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements.

Zielgruppe:
Meister/innen oder Gesell/-innen
Planer/innen und Architekt/innen
Hausmeister/innen und Hausverwalter/innen
Schornsteinfeger/innen

Inhalt
Modul 1: Einführung Brandschutz
Ziele des Brandschutzes und rechtliche Grundlagen

Modul 2: Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken

  • Chemisch-physikalische Grundlagen
  • Brandrisiken
  • Löschmittel und Löscheinrichtungen

Modul 3: Baulicher Brandschutz

  • Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • Brandschutzsoftware
  • Typische Praxisfehler

Modul 4: Anlagentechnischer Brandschutz

  • Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Modul 5: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten

  • Schweißen, Löten, Trennen, Auftauen
  • Dachdeckerarbeiten

Modul 6: Organisatorischer Brandschutz

  • Brandschutzkonzepte und Organisation
  • Verhalten bei Bränden
  • Alarmierung, Evakuierung und Brandbekämpfung
  • Feuerlöschausbildung und Übung

Modul 7: Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern

  • Haftpflicht, Haftung, Versicherungsschutz für Handwerksbetriebe
  • Einsatztaktik/Leistungsvermögen
  • Teilnahmebedingung

Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung bestellt werden, die an diesem Lehrgang teilgenommen haben.

Abschluss: Zertifikat

Liegt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten länger als fünf Jahre zurück und/oder kann eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nicht belegt werden, ist die Teilnahme an einer Ausbildung im Sinne der vfdb-Richtlinie erforderlich

Förderungsart
Qualifizierungsscheck (Rheinland-Pfalz)
Sonstiges Merkmal
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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