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Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Inhalt

Mit Nachweis für Eignung und Qualifikation gemäß MVAS 1999 Schulungsgruppe (E) innerorts, Landstraßen und für Straßenfeste und Karnevalsumzüge

Am 14. Februar 2022 wurde die neu RSA 21 (Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) nach langjähriger Überarbeitungszeit veröffentlicht. Die RSA 21 ersetzt damit die RSA-95. Somit ist die RSA 21 + ASR 5.2 anzuwenden.

Der Bundesminister für Verkehr (BMV) gibt den Auftraggebern die Möglichkeit, die Mithaftungsgefahr nach § 823 BGB zu minimieren. Die Verkehrssicherungspflicht wandelt sich bei der Vergabe von Aufträgen in eine Kontrollpflicht.

Um dieser Kontrollpflicht nachkommen zu können, soll der Auftraggeber von den Auftragnehmern einen "Nachweis über Eignung und Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" verlangen.

Diese Nachweisurkunde sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Sie wird Ihnen nach dieser Schulung ausgehändigt.

Denken Sie daran: Das Fehlen dieser Qualifikation kann künftig dazu führen, dass Ihre Angebote bei der Wertung ausgeschlossen werden!

Zielgruppe:
Bauunternehmer/innen, Bauleiter/innen, Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche aus Behörden und Bauhöfen

Inhalte

  • Rechtsgrundlagen (RSA, StVO, ZTV-SA, ASR A 5.2)
  • Verantwortung und Haftung
  • Verkehrsrechtliche Anordnung
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Planung und Durchführung
  • Verkehrszeichen - Anbringung und Aufstellung
  • Leitmale und bauliche Leitelemente
  • Warnposten
  • Verkehrsführung
  • Schutzeinrichtungen
  • Sicherung von Baugruben
  • Kontrolle und Wartung
  • Nutzung von Regelplänen nach RSA
  • Warnkleidung und Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen
  • Arbeitsschutz (z.B. ASR A 5.2) / Umweltschutz

Abschluss
Am Ende des Lehrgangs erhalte die Teilnehmer/innen einen Qualifikationsnachweis (für die verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Angebotsabgabe)

Sonstiges Merkmal
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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