Inhalt
Mit Nachweis für Eignung und Qualifikation gemäß MVAS 1999 Schulungsgruppe (E) innerorts, Landstraßen und für Straßenfeste und Karnevalsumzüge
Am 14. Februar 2022 wurde die neu RSA 21 (Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) nach langjähriger Überarbeitungszeit veröffentlicht. Die RSA 21 ersetzt damit die RSA-95. Somit ist die RSA 21 + ASR 5.2 anzuwenden.
Der Bundesminister für Verkehr (BMV) gibt den Auftraggebern die Möglichkeit, die Mithaftungsgefahr nach § 823 BGB zu minimieren. Die Verkehrssicherungspflicht wandelt sich bei der Vergabe von Aufträgen in eine Kontrollpflicht.
Um dieser Kontrollpflicht nachkommen zu können, soll der Auftraggeber von den Auftragnehmern einen "Nachweis über Eignung und Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" verlangen.
Diese Nachweisurkunde sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Sie wird Ihnen nach dieser Schulung ausgehändigt.
Denken Sie daran: Das Fehlen dieser Qualifikation kann künftig dazu führen, dass Ihre Angebote bei der Wertung ausgeschlossen werden!
Zielgruppe:
Bauunternehmer/innen, Bauleiter/innen, Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche aus Behörden und Bauhöfen
Inhalte
- Rechtsgrundlagen (RSA, StVO, ZTV-SA, ASR A 5.2)
- Verantwortung und Haftung
- Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verkehrssicherungspflicht
- Planung und Durchführung
- Verkehrszeichen - Anbringung und Aufstellung
- Leitmale und bauliche Leitelemente
- Warnposten
- Verkehrsführung
- Schutzeinrichtungen
- Sicherung von Baugruben
- Kontrolle und Wartung
- Nutzung von Regelplänen nach RSA
- Warnkleidung und Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen
- Arbeitsschutz (z.B. ASR A 5.2) / Umweltschutz
Abschluss
Am Ende des Lehrgangs erhalte die Teilnehmer/innen einen Qualifikationsnachweis (für die verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Angebotsabgabe)
- Sonstiges Merkmal
- rollstuhlgerecht