Inhalt
§ 8a & § 8b SGB VIII konkretisieren den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung. Hiernach haben Fachkräfte von Jugendämtern, Einrichtungen und Diensten (sowie seit 2021 auch Kindertagespflegepersonen) den Kinderschutz in diesem Sinne auszuüben. Die Fachkräfte aus Einrichtungen und Diensten und aus der Kindertagespflege haben zudem bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung eine Insoweit erfahrene Fachkraft („InsoFa“) hinzuzuziehen.
Ziel und Aufgabe der „insoFa“ ist es, mit den zuständigen Fachkräften eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, nach noch nicht ausgeschöpften Ressourcen sowie nach möglichen neuen Wegen des Herangehens an Problemlagen, die das Kindeswohl gefährden, zu suchen.
Darüber hinaus hat die „insoFa“ über mögliche Hilfen zu informieren sowie die fallzuständigen Fachkräfte weiterführend zu beraten. Dabei kommt dem Erkennen von fallspezifischen Grenzen sowie dem Umgang mit schwierigen Hilfeverläufen als auch einem erforderlichen Handeln bei einer „akuten“ Kindeswohlgefährdung, ggf. einschließlich einer Überleitung ans Jugendamt, eine besondere Bedeutung und Beachtung zu und gehört ebenfalls zum Aufgabenprofil einer „insoFa“.
Auf der Basis neuer gesetzlicher Anforderungen (KJSG; 2021) werden den Teilnehmenden in vier Modulen mit insgesamt 14 Tagen umfassend spezifische Kompetenzen der Insoweit erfahrenen Fachkraft vermittelt. Dazu werden rechtliche Grundlagen in den Bezug von Aufgaben, Rolle und Funktion der „insoFa“ gestellt und konkretisiert sowie verschiedene mögliche Beratungskontexte und -anforderungen beleuchtet. Praxisnahe Grundlagen und Methoden zur Informationssammlung, das Vornehmen einer differenzierten Gefährdungseinschätzung sowie Kenntnisse über Hilfsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe sind weitere Lerninhalte und runden die Weiterbildung praxisnah ab. Zudem erhalten Teilnehmende Handlungssicherheit darin, die fallführende Fachkraft auf Gespräche mit Eltern und Kindern vorzubereiten, beratend zu begleiten sowie Krisen im Hilfesystem bestmöglich zu lösen.
Themen
- Modul I: Recht / Gesetz & Jugendhilfe
- Modul II: Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
- Modul III: Krisenmanagement
- Modul IV: Möglichkeiten, Risiken & Grenzen im Kinderschutz
Ein Kurskonzept incl. Details zu den Inhalten der Module wird bei Interesse zugesandt.
Die Weiterbildung endet mit einem Kolloquium sowie mit einer Zertifizierung.
Das Kolloquium enthält eine schriftliche Fallbeschreibung incl. einer Reflexion einer Beratung als insoFa (Teil 1) sowie eine praktische Prüfung (Teil 2).
Voraussetzungen für Teilnehmende:
Die berufsbegleitende Weiterbildung zur insoFa kann im Unternehmen WENDE-PUNKT absolviert werden, wenn ein beruflicher Abschluss vorliegt, der den Kriterien einer anerkannten sozialpädagogischen Fachkraft entspricht; incl. einer mehrjährigen Tätigkeit in einem kinderschutzrelevanten Arbeitsfeld.
Zu den anerkannten sozialpädagogischen Fachkräften zählen staatlich anerkannte Ausbildungen zur Tätigkeit im Bereich Erziehung, Bildung, Betreuung, Förderung, Schutz und/oder Beratung mit mindestens 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung sowie Erfahrungen mit Kinderschutzfällen.
- Förderungsart
- Qualifizierungsscheck (Rheinland-Pfalz)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht