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Deutsche Gebärdensprache (DGS II) für Fortgeschrittene

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Mitmachen kann jeder von 12 bis 99 Jahren

Deutsche Gebärdensprache (DGS II) für Fortgeschrittene
Für die Teilnahme an diesem Kurs sollten Sie bereits über Grundkenntnisse in DGS verfügen (vergleichbar mit der Teilnahme am Kurs DGS 1). Im Kurs beschäftigen Sie sich u. a. mit den Themen Arbeit, Einkaufen und Straßenverkehr. Sie erlernen die Zahlen, weitere Zeitangaben und die Kreuzgebärden, mit denen Sie über Positionen und Richtungen sprechen können. Sie erweitern dabei auch Ihre allgemeine kommunikative Kompetenz und ihren Wortschatz.
Als Gebärdensprache bezeichnet man eine eigenständige, visuell wahrnehmbare natürliche Sprache, die insbesondere von gehörlosen und hörgeschädigten Menschen zur Kommunikation genutzt wird. Gebärdensprache besteht aus kombinierten Zeichen (Gebärden), die vor allem mit den Händen, in Verbindung mit Mimik und Mundbild (lautlos gesprochene Wörter oder Silben) und zudem im Kontext mit der Körperhaltung gebildet werden.
Dienstag, 10. Oktober, Dienstag, 17. Oktober, Dienstag, 7. November und Dienstag, 14. November, jeweils von 16.30 bis 19.30 Uhr ? 4 Termine
Nicole Prangenberg
120 ? bei 10 Teilnehmenden, 150 ? bei 8 Teilnehmenden - inklusive Arbeitsmaterial und Teilnahmezertifikat
Schüler und Studenten zahlen 50% der Kursgebühr

5 Termin(e)

Montag, 16:00 Uhr

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
03.06.24 - 01.07.24 16:00 - 19:00 Uhr Nachmittags
Mo.
150  Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
Deutschland

Termine:
03.06.2024 von 16:00 bis 19:00 Uhr
10.06.2024 von 16:00 bis 19:00 Uhr
17.06.2024 von 16:00 bis 19:00 Uhr
24.06.2024 von 16:00 bis 19:00 Uhr
01.07.2024 von 16:00 bis 19:00 Uhr

Weitere Informationen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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