Inhalt
Es ist Aufgabe des Betreuers und des Bevollmächtigten, den rechtlichen Rahmen für das Leben einer fürsorgebedürftigen Person zu organisieren. Dazu gehören Einwilligungen in ärztliche Heilbehandlungen wie Operationen ebenso wie die Entscheidung über Umzug in ein Seniorenheim, Kündigung und Auflösung der Mietwohnung, freiheitsentziehende Maßnahmen zum Schutze des Betreuten usw. In der Veranstaltung wird erläutert, wie man verantwortbare Entscheidungen treffen kann und in welchen Fällen (auch Bevollmächtigte) beim Betreuungsgericht Genehmigungen einholen müssen.
Referenten: Caroline Klasen, SkF Trier und Günter Crames, SKM Trier
1 Termin(e)
Mittwoch, 18:00 Uhr
- Sonstiges Merkmal
- rollstuhlgerecht