Inhalt
20-tägige Fortbildung mit Präsenztagen und Onlineterminen
Diese Basisqualifikation ist für bestimmte Berufsgruppen Voraussetzung für eine Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung*. Pluralität, Heterogenität sowie die zunehmende Zeit, die Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder verbringen, erfordern auch eine Veränderung der Zusammensetzung der Mitarbeiter*innen um vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen. Multiprofessionelle Teams sind notwendig, weil Kinder für ihre individuelle und ganzheitliche Entwicklung unterschiedliche Kompetenzen brauchen. Der Zugang zu Eltern mit ganz unterschiedlichen Bildungsbiografien und soziokulturellen Hintergründen wird in einem Team mit ebenfalls verschiedenen Bildungsprofilen erleichtert. Dennoch sind ein pädagogisches Grundverständnis sowie Kenntnisse der Strukturen und Besonderheiten der Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder bei allen Mitarbeiter*innen erforderlich. Ziele der Qualifizierung:Zentrale Grundlagen der pädagogischen Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder kennenlernenDie eigene Rolle und das eigene professionelle Selbstverständnis im Team reflektieren und entwickeln Grundkenntnisse pädagogischen Handelns erwerben Für die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, der Arbeit im Team sowie Kooperationen mit anderen Einrichtungen im Sozialraum sensibilisieren Grundlagen im Bereich SGB VIII und der landesrechtlichen Regelungen für Tageseinrichtungen vermittelnLernkonzept:Grundlage ist ein handlungsorientiertes Lernverständnis, das an den Erfahrungen und dem Wissenstand der Teilnehmenden ansetzt. Die wesentlichen Lernformen sind Training zur Persönlichkeitsentwicklung, Erfahrungsaustausch in Kleingruppen und Wissensvermittlung im Wechsel von Plenum, Kleingruppen und Einzelarbeit. Zeitumfang und Organisation:Die Basisqualifizierung umfasst 20 Tage à 8 Unterrichtseinheiten in Blöcken von jeweils 2 Tagen. Die Fortbildung ist als Blended-Learning-Kurs geplant: das erste und das letzte Modul finden in Präsenz statt, alle anderen finden online über das Konferenztool Zoom statt.1. Modul: Grundlagen der rheinland-pfälzischen Tageseinrichtungen für KinderKenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen (insbes. SGB VIII, Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG), Aufsichtspflicht)Kenntnisse der Strukturen und Aufgaben der Beteiligten (Ministerium, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Trägerorganisationen, Jugendamt, Fachberatung etc.) Kenntnisse der pädagogischen Grundlagen (Bildungs- und Erziehungsempfehlungen, Qualitätsempfehlungen, pädagogische Konzeption)2. Modul: Entwicklung eines pädagogischen Selbstverständnisses Eigene berufliche Motivation sowie Reflexion über die berufliche Identität und die eigene ProfessionalisierungBild vom Kind als Ausgangspunkt für pädagogisches Handeln Reflexion der eigenen Rolle im pädagogischen HandelnBiografische ReflexionBedeutung der vorbereiteten Umgebung für das pädagogische Handeln3. Modul: Psychologische und pädagogische GrundlagenEntwicklungspsychologie der Kindheit: sozial-emotionale, sinnliche, kognitive, sprachkommunikative, motorische EntwicklungTransitionen (alle Übergänge im Kita-Alltag), besonders Sensibilisierung für Eingewöhnungssituationen und Kenntnisse von Eingewöhnungstheorien und -konzeptenBildung in Alltagssituationen, Aktivitäten in den verschiedenen Bildungsbereichen als Bestandteil einer ganzheitlichen Bildung, Bedeutung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung, Bedeutung des Spielskindliches LernenInklusion, Umgang mit Diversität, Wahrnehmung von Lebenswelten, Arbeit mit Kindern mit herausforderndem VerhaltenBeobachtung und Dokumentation4. Modul: Kooperationen und VernetzungZusammenarbeit mit Eltern und SorgeberechtigtenArbeiten im TeamKooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen*Die pädagogische Basisqualifizierung kann nur von denjenigen durchlaufen werden, die von ihrer Qualifikation bereits von der Fachkräftevereinbarung zugelassen sind. Das heißt, sie gilt für festgelegte Berufsgruppen, die bisher wenig Erfahrung im Bereich der frühkindlichen Bildung haben, als Voraussetzung für die Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung. (Dazu gehören: Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie und vergleichbare Abschlüsse an Hochschulen sowie Berufsakademien mit und ohne staatliche Anerkennung, Absolventinnen und Absolventen pädagogischer Studiengänge an Hochschulen und vergleichbare Abschlüsse, Absol-ventinnen und Absolventen einschlägiger psychologischer Studiengängen an Hochschulen und vergleichbare Abschlüsse, Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer sowie Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Staatsexamens.)Eine Ausnahme bilden profilergänzende Kräfte, die:entweder eine Zustimmung des Landesamts für Soziales, Jugend und Versor-gung vorweisen können, dass sie die Anforderungen als profilergänzende Kraft erfüllenoder bereits in einer Kindertageseinrichtung angestellt sind, wobei die Person keine Vertretungs- oder Hauswirtschaftskraft sein darf.
20 Termin(e)
Do, Fr, 09:00 Uhr
- Sonstiges Merkmal
- rollstuhlgerecht