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Bibelauslegung heute: zwischen irrtumlosem Wort und moderner Skepsis

Inhalt

"Aber in der Bibel steht doch ?" - Sind wir wirklich sicher, was da in der Bibel genau steht? Es gibt christliche Kreise, die sind sich sehr sicher, bei der Auslegung der Bibel auf einem festen Fundament zu stehen: Sie ist das irrtumslose Wort Gottes, von Gott selbst den Schreibern des Textes eingehaucht, sie spricht nur die göttliche Wahrheit in Jesus Christus und ist in jeglicher Hinsicht verlässlich. Die von der Bibel erzählten Dinge haben sich exakt so ereignet, über Jesus berichten Augenzeugen, und dieses Wort Gottes ist jedem unmittelbar zugänglich, der sich ohne Vorbehalte an die Lektüre macht. Modernen Menschen ist ein solcher Bibelzugang höchst suspekt, was meist dazu führt, die Bibel insgesamt als veraltete religiöse Literatur abzulehnen und ihr jede Relevanz abzusprechen. Manchmal wird so ein Zugang auch für gefährlich gehalten. Ja, aber ? sagt da der noch gutwillige Christ, die noch interessierte Religionslehrerin: Was machen wir dann noch mit der Bibel? In den Giftschrank stellen? Wie Goethes "Faust" behandeln? Und: Was machen wir mit denen, die mit der Bibel in der Hand krude Thesen vertreten und für ein "ernsthaftes, bibeltreues" Christentum werben?

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
14.06.23 09:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mi.
100  Saarstr. 21
55122 Mainz

max. 20 Teilnehmer


Dauer: 1 Tage

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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