Sie müssen mind. das 1,5-fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen, tätig gewesen sein und Sie müssen dort Tätigkeiten verrichtet haben, die normalerweise von einer Fachkraft ausgeübt werden.
Wenn Sie durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft darlegen können, dass Sie die Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben, kann dieser Zeitraum durch Einwilligung der IHK verkürzt werden.
Deutsch in Wort und Schrift.
Persönliches Eignungsgespräch im Rahmen der Fachberatung.
Ausnahmen sind in Absprache mit COMCAVE und dem jeweiligen Kostenträger, zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.
Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.