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Arbeitsrecht für Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte - Grundlagenseminar

Inhalt

 
 
Gleichstellungsbeauftragte sind u. a. Ansprechpartnerinnen für Beschäftigte, die im beruflichen Alltag diskriminiert werden: durch den Dienstherrn, durch Vorgesetzte, durch Kolleginnen und Kollegen, im Bewerbungsverfahren, bei Durchführung des Dienstverhältnisses (Entgeltgleichheit) und bei dessen Been­digung, etwa bei der Kündigung.
 
Ziel dieses Seminares ist es, Sie als Nichtjuristin als potenzielle erste Ansprechperson für Rechtsfragen in diesem Zusammenhang zu stär­ken. Sie erhalten einen Einblick, wann zulässig ungleichbehandelt und wann unzulässig diskriminiert wird, und welche rechtlichen Mög­lichkeiten Betroffene jeweils haben. Sie arbeiten anhand des Geset­zestextes und besprechen zahlreiche Praxisfälle.
 
Themen dieser Einführung sind:
 



  • Grundzüge des deutschen Dienst- und Arbeitsrechtes


  • Durchführung des Bewerbungsverfahrens


  • Teilzeit, Elternzeit und Pflegezeit


  • Entgeltgleichheit


  • Abmahnung


  • Kündigungsschutz


 
Bitte beachten Sie, dass das Seminar weder das Landesgleichstellungsgesetz noch das Bundesgleichstellungsgesetz zum Inhalt hat. Grundlage des Seminars ist das Arbeitsgesetz.

Sonstiges Merkmal
Grundlagen (Lernzielniveau)

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
13.05.25 09:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di.
315  Saarstr. 21
55122 Mainz

max. 20 Teilnehmer

min. 9 Teilnemhmer
Dauer: 1 Tage

14.05.25 09:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mi.
315  s.o.

max. 20 Teilnehmer

min. 9 Teilnemhmer
Dauer: 1 Tage

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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