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Arbeitsschutzschulung nach den BGW Anforderungen - in Kombination mit der theoretischen Brandschutzhelferausbildung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Das Seminar findet als Hybridschulung statt d.h. es kann entweder in Präsenz in Trier oder online teilgenommen werden.

Beschreibung
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet seit 1997 Betriebe zur sicherheitstechnischen Betreuung, sofern ein oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt sind – unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung.

Für mittlere und kleinere Betriebe gibt es 3 Möglichkeiten der Erfüllung dieser Pflicht:

a) Regelbetreuung durch vertraglich verpflichtete Betriebe mit der Vorgabe fester Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Pflicht für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten)

b) Grund- und anlassbezogene Betreuung (bei bis zu 10 Beschäftigten) und die

c) Alternativbetreuung (weniger als 51 Beschäftigte).

Die Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit können bei der Regelbetreuung (a)– auch wenn eine jährliche Zahlung der Gebühren vereinbart ist – bis zu drei Jahre angesammelt werden.

Bei der Grund- und anlassbezogenen Betreuung (b) hat der Betrieb einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft zu verpflichten / zu benennen, der im Bedarfsfall (bei konkreten Anlässen) die Betreuung des Betriebes übernimmt. Es sind keine festen Einsatzzeiten vorgeschrieben.

Bei der Alternativbetreuung c) ist der Unternehmer selbst quasi die Fachkraft für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik (deshalb auch „Unternehmermodell“ genannt). Hierzu muss er ein Seminar zu insgesamt 6 Unterrichtseinheiten absolvieren.

Danach führt er selbst die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb durch, legt Schutzmaßnahmen fest und entscheidet selbst, wann ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt wird.

Das Seminar gilt als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen für 5 Jahre und muss dann wiederholt werden. Achtung: wer sich für die Regelbetreuung entscheiden hatte, hat hierfür ein bestehendes Vertragsverhältnis.

Ein solches Seminar bieten wir hiermit an:

Arbeitsschutzschulung - BGW
in Kombination mit der theoretischen Brandschutzhelferausbildung

Mit dieser Schulung erfüllen Sie die Pflicht zur „betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung“ gemäß DGUV Vorschrift 2.

Der Unternehmer wird zu Fragen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Infektionsschutz im Betrieb informiert und geschult und kann danach die notwendigen Maßnahmen mit Hilfe unseres Kundenportals selbst durchführen.

Inhalt der Schulungsmaßnahmen:

„Arbeitsmedizin“

Bedeutung und Anzahl von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen
Typische Belastungen/Gefährdungen und daraus abgeleitete spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen
Berufsbilder und Aufgabenverteilung im Arbeitsschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorge, Ermittlung der psychischen Belastungen, Hautschutz, Mutterschutz
„Arbeitssicherheit“

Verantwortung des Unternehmersfür Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
betriebliche Organisation Arbeitsschutz
Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung?
Erste Hilfe, Gefahrstoffe, Unterweisungen, Arbeitsstättenrichtlinien und Verordnung Hygiene, elektrische Geräte Elektrische und Medizingeräte
„Brandschutz“

Theoretische Brandschutzhelferausbildung
Gesetzliche Grundlagen und umzusetzende Maßnahmen im Brandschutz
Für die praktische Übung Brandschutz mit Ihrem Team können wir Ihnen für 49,- € zzgl. MwSt. (inkl. Hin- und Rückversand) einen Übungsfeuerlöscher zur Verfügung stellen oder die sprechen die örtliche Feuerwehr bzw. ihre Brandschutzfirma, die ihren Feuerlöscher prüft an
Ergänzende Anmerkungen:

Angestellte/r dürfen die Schulung nur bei entsprechender Eignung und schriftlicher Übertragung der Unternehmerpflichten besuchen.

Die Schulung muss vor Ablauf der 5-Jahres-Frist wiederholt werden.

Unterrichtsart
Hybrid Learning
Sonstiges Merkmal
Brandschutzhelfer/in [privatrechtlich]

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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