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Feststellung und Basistraining Schweißen (AVGS)

Inhalt

Die in dieser Maßnahme vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten bieten den Teilnehmenden erste Einblicke in metallverarbeitende Berufe mit Schwerpunkt in der Schweißtechnik. Die Maßnahme dient
der Feststellung des handwerklichen Geschicks und Könnens im Umgang mit schweißtechnischen und vorbereitenden Gerätschaften, um eine weiterführende Maßnahme zum geprüften Schweißer
nach ISO 9606-1 empfehlen zu können.

Inhalte:
• Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz: Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, Werkstattordnung und Verhaltensregeln
• Unterweisung in die Gerätetechnik in der Werkstatt zur Vor- und Nachbereitung von Blechen und Rohren, abschließend Kenntnisfeststellung
• Grundlagen der Schweißgerätetechnik im Schweißverfahren MAG (Metall-Aktivgasschweißen/135), Vorführung des MAG-Prozesses, praktische Handfertigkeitsprobe und Geschicklichkeitstraining mit dem Arbeitsgerät (Schweißbrenner), Durchführung von einfachen Schweißnähten im Prozess MAG, Umgang mit Schweiß- und Hilfsstoffen, abschließende Kenntnisfeststellung
• Grundlagenvermittlung in den Schweißverfahren WIG (Wolfram-Inertgasschweißen / 141) und E-Hand (Lichtbogenhandschweißen /111) adäquat zum MAG Prozess (s.o.)
• Parallel verlaufendes, individuelles Profiling und Erstellung/Aktualisierung von Bewerbungsunterlagen

Förderungsart
Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
Sonstiges Merkmal
Grundlagen (Lernzielniveau)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 07:30 - 15:30 Uhr Ganztägig
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos als Aktivierungsmaßnahme
Auer-Von-Welsbach-Str. 5
54292 Trier

max. 12 Teilnehmer

Im Anschluss an die Qualifizierungsmassnahme wird ein passgenaues Qualifizierungsangebot erstellt.
Die Feststellung der Förderungsfähigkeit erfolgt durch die Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit/ der Jobcenter.

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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