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Als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit werden Sie in unterschiedlichen Branchen eingesetzt. Sie übernehmen Aufgaben in der Planung des Personals und in den Bereichen Personen-, Veranstaltungs-, Informations-, Werk- und Objektschutz.
Sie arbeiten eigenverantwortlich bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten für Versammlungsstätten gemäß § 43 (MVStättVO) und können Gefahrenpotenziale bei Veranstaltungen professionell bewerten. Zudem arbeiten Sie in enger Kooperation mit Behörden zusammen. Als Meister für Schutz und Sicherheit berechnen Sie die höchstzulässige Besucherzahl für die geplanten Veranstaltungen , Open-Air, Stadthallen, Arenen oder Stadtfeste.A.Grundlegende Qualifikationen:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
B.Handlungsspezifische Qualifikationen:
- Schutz-und Sicherheitstechnik
- Bauliche und mechanische Schutz-undSicherheitseinrichtungen
- Elektronische Schutz-und Sicherheitseinrichtungen
- Spezielle Schutz-und Sicherheitseinrichtungen
- Kommunikations-und Informationstechnik
Organisation
- Kostenwesen
- Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Recht
Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Voraussetzung: Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist: - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (Geprüften Werkschutzfachkraft).
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- zu den im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" Punkt 1. bis 4. genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit haben. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor der jeweiligen Teilprüfung erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird.
Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse Ausbilder-Eignungsprüfung <https://www.stuttgart.ihk24.de/bildung-s..> gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Ansprechpartner: Anke Hagedorn
Telefon: +49.671.89667621
Fax: +49.671.89667622
Email: hagedorn@ihk-akademie-koblenz.de
IHK-Fortbildungsprüfung
Art: Fortbildung/Qualifizierung
- Abschluss
- Fachkraft - Schutz und Sicherheit (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 21.05.08) i
- Zertifikat
- Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO (Bewachungsverordnung)
- Sonstiges Merkmal
- Sachkundenachweis