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Qualifizierung im Sicherheitsbereich – Objektschutz und Bewachung (IHK)

Inhalt

Im Bewachungsgewerbe sind in den letzten Jahren die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten erheblich gestiegen.
In diesem Kurs werden Sie auf die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung vorbereitet.
Nach erfolgreich abgelegter Sachkundeprüfung vor der zuständigen IHK verfügen Sie über die idealen Voraussetzungen für den Einstieg in das Bewachungsgewerbe.

Kursinhalte:
Recht und Ordnung
Gewerberecht
Datenschutz
BGB (Bürgerliches Recht)
StGB (Straf- und Verfahrensrecht)
Waffenrecht (Umgang mit Verteidigungswaffen)
Unfallverhütung
Umgang mit Menschen
Sicherheitstechnik
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor der IHK

Zielgruppe:
Die Weiterbildung richtet sich an Personen, die den Einstieg in das private Sicherheitsgewerbe suchen.

Anforderungen:
Ein sicherer Umgang mit dem PC und die Beherrschung der deutschen Sprache (B2) sind Grundvoraussetzung für diesen Kurs.
Zwingend erforderlich ist ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung.

Perspektiven:
Die Schutz- und Sicherheitsbranche boomt und hat sich zu einem wichtigen Wirtschafts- und Beschäftigungsbereich entwickelt. Die Umsatz- und Beschäftigtenzahlen steigen weiterhin, da auch die öffentlichen Stellen auf private Sicherheitsdienste zurückgreifen.

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Qualifizierung bestehen in vielen Bereichen des privaten Sicherheitsgewerbes Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Einsatzgebiete in Frage kommen Revierdienst, Alarmverfolgung, Warenhausdetektiv, Türsteher sowie Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder Hausrechtsbereich mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr.

Abschluss:
Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Abschluss
Schutz- und Sicherheitskraft (Fortbildungsprüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der IHK) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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