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Rechnungswesen 1, Finanzbuchhaltung

Inhalt

Die Finanzbuchhaltung (FiBu) ist eine wichtige Aufgabe in jedem Unternehmen. Aufbauend auf den mitgebrachten Grundlagenkenntnissen der doppelten Buchhaltung und der Konten eines Betriebes, werden Sie in die Praxis der täglichen Finanzbuchhalterarbeit eingeführt.
Sie lernen ein erstes einfaches Buchhaltungsprogramm und die täglichen Abläufe der Finanzbuchführung kennen sowie die Vorbereitung erster Abgrenzungs- und Abschlussarbeiten.

Auch in Teilzeit möglich

Kursinhalte:
Das Buchführungsprogramm einsetzen

Praxis der Buchführung:
Erfassung des Tagesgeschäfts
Zahlungsverkehr
Mahnverfahren

Personalaufwendungen:
Lohn-/Gehaltsliste
Sonstige Personalaufwendungen
Anlagenwirtschaft:
Beschaffung
Nutzung
Verkauf
Forderungsausfälle
Vereinfachter Jahresabschluss: ARA/PRA
Personalwirtschaftliche Grundlagen

Zielgruppe:
Das Angebot richtet sich an Quer- oder Wiedereinsteiger mit Grundlagen Wissen über die Buchführung, die im Unternehmen in der Finanzbuchhaltung die täglichen Routinen erfüllen, oder die in weiteren aufbauenden Modulen die Finanzbuchhaltung noch gründlicher beherrschen lernen wollen.

Anforderungen:
PC-Kenntnisse inkl. MS-Office, gute Deutschkenntnisse, Grundkenntnisse in kaufmännischem Rechnen, ein allgemeinbildender Schulabschluss SEK I und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Grundkenntnisse in Buchführung sind vorteilhaft.

Perspektiven:
Branchen- und regionsübergreifend ist permanent ein breiter Arbeitsmarkt mit unterschiedlichen Qualifikationsstufen vorhanden. Nach Teilnahme an diesem Modul sind Sie gerüstet für den normalen Arbeitsalltag der Buchführung.

Abschluss:
Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
E-Learning

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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