Inhalt
Schulbegleiter – auch Integrationshelfer oder Schulassistenten genannt – unterstützen Kinder mit psychischen Störungen und geistigen oder körperlichen Behinderungen, die an einer Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell.
Das Ziel ist die Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie die Verbesserung ihrer lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten. Der Schulbegleiter ist also zum einen für die ggfs. notwendige medizinische Pflege des Kindes während der Schulzeit verantwortlich. Des Weiteren trägt er dafür Sorge, dass dem Kind der Besuch eines Förderzentrums ermöglicht wird und/oder dass das Kind im Schulalltag pädagogisch begleitet wird. Wesentliches Ziel ist es, die kindliche Selbstständigkeit und sein Selbstvertrauen zu fördern.
Auch in Teilzeit möglich
Kursinhalte:
Behinderungsarten und Krankheitsbilder
Entwicklung von Kindern: Phasen der kindlichen Entwicklung
Persönlichkeitsentwicklung
Stärkung der Sozialkompetenz
Begleitung bei der Alltagsbewältigung
Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Träger und Jugendamt
Selbstreflexion der beruflichen Rolle im Umfeld Schule
Rechtliche Grundlagen
Zielgruppe:
Die Weiterbildung eignet sich für Arbeitssuchende mit und ohne abgeschlossener Berufsausbildung (gerne mit Vorkenntnissen in der Pflege oder im pädagogischen Bereich), die sich im sozialen Bereich qualifizieren lassen möchten.
Anforderungen:
Voraussetzung für die Arbeit als Schulbegleiter/-in sind ein Hauptschulabschluss und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das einwandfrei und nicht älter als ein Vierteljahr ist. Dieses stellt die Voraussetzung für eine Anstellung dar, jedoch nicht für den Kurs.
Ferner müssen Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein und sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. auf dem Niveau B2) sowie grundlegende Computerkenntnisse mitbringen. Empfohlen ist anschließend ein max. sechswöchiges Praktikum in einer (schulischen) Einrichtung vor Ort.
Perspektiven:
Ein Schulbegleiter wird einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf zur Seite gestellt, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden dann in der Regel vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen.
Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt in der Regel die Schulbegleiter jedoch nicht selbst. Für die Anstellung als Schulbegleiter gibt es vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten: Man kann entweder von den Eltern selbst (Elternarbeitgebermodell), bei sonder- oder heilpädagogischen Diensten oder beim Schulträger angestellt sein.
Abschluss:
Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Online-Seminar
Präsenzunterricht