Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 22.612 Weiterbildungskursen von 639 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Die pädagogische Fachkraft im Kita-Beirat (FaKiB)

Inhalt

Mit den Augen der Kinder betrachtet

Die pädagogische Fachkraft für Kinderperspektive im Kita-Beirat - Aufgaben und Rolle
Mit den Augen der Kinder betrachtet
Was ist ein Kita-Beirat?
Für die Qualität der Betreuung in der Kita ist es nicht nur wichtig, dass Eltern mitwirken, sondern dass alle Verantwortung tragenden Personen ? Träger, Leitung, Fachkräfte, Eltern; unter Einbeziehung der Perspektiven des Kindes ? gut zusammenarbeiten. Deshalb wurde mit dem neuen Kita-Gesetz zugleich ein Gremium geschaffen, in dem alle Protagonisten gemeinsam über wesentliche Fragen und Entwicklungsperspektiven der Einrichtung beraten: Der Kita-Beirat (§ 7 KiTaG).
Im Unterschied zum Elternausschuss ist der Beirat ein Gremium, das alle Protagonisten abbildet und in grundsätzlichen Angelegenheiten einen gemeinsamen Beschluss aller relevanten Beteiligten fasst. Dadurch erhalten sie alle die Möglichkeit und den Auftrag, sich tiefergehend mit den grundsätzlichen Fragen der Einrichtung zu beschäftigen.
Eine pädagogische Fachkraft für Kinderperspektive hat dabei explizit die Aufgabe, die im pädagogischen Alltag gewonnene Sichtweise der Kinder in die Entscheidungsprozesse einzubringen, damit diese in den Beratungen der Erwachsenen berücksichtigt wird. Kinderperspektiven können dabei beispielsweise über alters- und entwicklungsgemäße Beteiligung herausgearbeitet werden. Damit setzt das neue Kita-Gesetz das Ziel des Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes in der aktuellen Fassung um, den Kindern bei der Gestaltung des Alltags in den Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege entwicklungsgemäße Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen.
Kreisvolkshochschule Altenkirchen, Rathausstraße 12 in Altenkirchen
Susanne Gimbel und Lisa Meier, Erzieherinnen
60 ? bei 8 Teilnehmer*innen

1 Termin(e)

Freitag, 09:00 Uhr

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren