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Tanzen macht Freude! - 2 Tagesseminar

Inhalt

Tanzen macht Freude! - 2 Tagesseminar
Tanz und Bewegung mit Menschen mit Demenz

Tanzen macht Freude!
Tanz und Bewegung mit Menschen mit Demenz

Tanzen macht Freude und Freude steigert das Wohlbefinden. Bewegung nach Musik kann viele positive Effekte auf das körperliche, seelische und geistige Wohlbefinden demenziell erkrankter Menschen haben. Aber wie genau und warum wirkt Bewegung nach Musik? Welche Rolle spielt die Art und Weise der Tanzanleitung? Kann Tanz die Möglichkeit zum nonverbalen Dialog eröffnen? Mit diesen und weiteren Fragen werden wir uns im theoretischen Teil auseinandersetzen.
Im praktischen Teil erlernen Sie Bewegungseinheiten und Choreografien, insbesondere wie sie dabei nonverbal in einen tänzerischen Dialog treten können. Weiterhin bekommen Sie eine Methode an die Hand, mit der Sie mit wenig Zeitaufwand eigene Tänze kreieren können.

Kursinhalte: Wirkweisen von Tanz auf Menschen mit Demenz; Wirkung von Musik auf Körper, Emotion und soziales Miteinander; Tänzerische Bewegung und Sturzprophylaxe; Der wertschätzende nonverbale Dialog; Verbindung schaffen durch Musik und Tanz; Tänze und Bewegungseinheiten erlernen und selbst kreieren; Kreieren einer kleinen Tanzsession; Reflexion der eigenen Arbeit.

Dieses Seminar ist geeignet zur Anrechnung der 16 Unterrichtsstunden für die jährliche Pflichtfortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53 c SGB XI.

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
21.06.23 - 22.06.23 9:00 - 16:30 Uhr Abends
Mi. und Do.
140  Gaustraße 20
55411 Bingen
D

max. 16 Teilnehmer

Raum 32

Referent/in: Gabriele Bieser

Treffen: 2

Weitere Infos vom Anbieter

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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