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Bachelor - Wirtschaftsrecht - 180 ECTS

Wirtschaftsrecht (Bachelor of Laws (LL.B.)) 180 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Bachelor of Laws (LL.B.) im Studiengang Wirtschaftsrecht

Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Allgemein Hochschulreife oder Fachhochschulreife, Ausnahmen im Rahmen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes sind möglich

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Wirtschaftsmathematik & Mikroökonomik - Marketing & Vertrieb - Zivilrecht - Statistik & Makroökonomik - Staats- und Verwaltungsrecht - Rechnungswesen - (Wirtschafts-) Verwaltungsrecht - Organisation & Personalmanagement - Investition und Finanzierung - Rechtspraxis - Transport- und Frachtrecht - Digitalisierung - Managementlehre - Wettbewerbs- und Internetrecht - Controlling - Bilanzen - Handels- und Gesellschaftsrecht - Social Skills - Studium Generale - Juristischer Schwerpunkt - Betriebswirtschaftlicher Schwerpunkt - Betriebswirtschaftlicher Schwerpunkt

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 36 Monate, gesamt 5418 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 35 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 27 Module

Begleitender Unterricht: fakultative Seminare können belegt werden, Näheres bitte beim Anbieter erfragen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1143922

Bei einer Studiendauer von 48 Monaten betragen die Studiengebühren ebenfalls 12.602,00 EURO (zahlbar in 48 Raten à 249,00 EURO zuzügl. 650,00 EURO Prüfungsgebühr)

Abschluss
Bachelor of Laws (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 12602 
36 Raten zu 332.00 EUR- Prüfungskosten: 650.00 EUR
Fernunterricht

36 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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