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Weiterbildung zur Praxisanleitung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgabe als Praxisanleitende/r im Pflegebereich nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) des Freistaats Bayern

Abschluss: Institutsinterner Abschluss

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung als Pflegefachmann/- frau, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Kinderkrankenpfleger*in, Hebamme sowie mindestens eine einjährige Berufserfahrung in diesem Tätigkeitsbereich

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis hinreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
In der Praxisanleitung auf ethischer sowie pflege- und bezugswissenschaftlicher Basis handeln, Lernen, professionelle Identität entwickeln, Lehr-Lernprozesse in der Praxisanleitung gestalten, formative und summative Bewertungen sowie praktische Prüfungen gestalten, Ausbildungsprojekte in der Praxis planen und durchführen

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, Fachliteratur / Lehrbücher, sonstige Medien / Lernmaterialien

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 10 Monate, gesamt 194 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, Fachliteratur / Lehrbücher, sonstige Medien / Lernmaterialien

Begleitender Unterricht: Von den 48 Unterrichtstunden entfallen 16 UE auf die Hospitation bei einer ausgebildeten Praxisanleitung sowie 32 UE auf die Durchführung eines Praxisprojekts mit Erstellung eines Projektberichts an jeweils insgesamt sechs Tagen

  • Nah-Unterricht: 48 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7424822c

Zertifikat
Praxisanleiter/in - Pflegeberufe (PrüfO Landesrecht) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1890 
10 Raten zu 189 EUR
Fernunterricht

10 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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