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Master - Vertragsrecht - 60 ECTS

Vertragsrecht Master of Laws (LL.M.) 60 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Laws im Studiengang Vertragsrecht

Abschluss: Master of Laws (LL.M.)

Teilnahmevoraussetzungen:
siehe Allgemeine Zulassungs- und Einschreibeordnung der IUBH

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Allgemeine Zulassungs- und Einschreibeordnung der IUBH

Lehrgangsinhalte:
Rechtsrahmen für Unternehmen in der digitalen Transformation • Gestaltung komplexer Wirtschaftsverträge • Seminar: Steuerliche Aspekte der Vertragsgestaltung IPR und Völkerrecht • Zivilprozess und Konfliktlösung • Forschungsmethodik • Seminar: Rechtsrahmen für Managemententscheidungen | Wahlpflichtfach A (1 von 3): Insolvenzrecht, Stabilisierung und Restrukturierung • Kartellrecht • Rechtliches Risiko und Vertragsmanagement | Masterarbeit

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 1819 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 23,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Studienskripte, Online-Tutorien, Vodcasts, Screencasts, Podcasts, Lern-Wikis, Fallstudien etc.

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1138822

Bei einer Dauer von 12 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 9.787,00 EURO (12 Raten à 749,00 EURO + 799,00 EURO Graduierungsgebühr). Bei einer Dauer von 24 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 12.055,00 EURO (24 Raten à 469,00 EURO + 799,00 EURO Graduierungsgebühr). Die Graduierungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Kolloquium) fällig.

Abschluss
Master of Laws (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 11041 
18 Raten zu 569.00 EUR- Prüfungskosten: 799.00 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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