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Tourismusmanagement

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen aus dem Bereich des Tourismusmanagements

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
ein erfolgreicher, mittlerer Bildungsabschluss; vornehmlich richtet sich der Lehrgang an Fachkräfte aus dem touristischen Bereich; empfohlen wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung; Technische Voraussetzungen: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Allgemeine Tourismuslehre, Grundlagen der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Marketing, Digitales Marketing, Destinationsmanagement, Management von Reiseveranstaltern und Reisemittlern, Management des Kur- und Bäderwesens, Hotel- und Gastronomiemanagement, Management von Verkehrsträgern, Management von Freizeitanlagen und Erlebniswelten, Eventmanagement, Krisen- und Beschwerdemanagement, Rechtliche Grundlagen

- Lehrgangsmaterial:

15 Lehrbriefe, Selbst- und Fremdkontrollaufgaben

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 322 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 15 Lehrbriefe, Selbst- und Fremdkontrollaufgaben

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7420622c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3035 
15 Raten zu 202,00 EUR
Fernunterricht

15 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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