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Bachelor - Technische Redaktion und Informationsdesign

Technische Redaktion und Informationsdesign (B.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Bachelor of Arts (B.A.) im Studiengang Technische Redaktion und Informationsdesign.

Abschluss: Bachelor of Arts.

Teilnahmevoraussetzungen:
Zulassungsbedingungen nach hessischem Hochschulrecht (s. Immatrikulationsantrag).

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Siehe Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule.

Lehrgangsinhalte:
Allgemeine methodische Grundlagen, Naturwissenschaftlich-technische Grundlagen, Mathematik und Statistik, Grundlagen der Gestaltungskonzeption, Visuelle Kommunikation, Angewandte Linguistik, Textkompetenzen und Technische Redaktion, Grundlagen der Ingenieurswissenschaften, Informatik in der Technischen Redaktion, Rechtsgrundlagen in der Technischen Redaktion, Dokumentationssysteme, Medienproduktion, Dokumentationskonzeption, Softwareentwicklung und Usability, Angewandtes Projekt mit Branchenvertiefung, Multimediale Dokumentation, Praxisphase, Bachelor-Thesis Modul,

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, Fachliteratur/Lehrbücher, digitale Dokumente, sonstige Medien/Lernmaterialien

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 42 Monate, gesamt 3431 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 19 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, Fachliteratur/Lehrbücher, digitale Dokumente, sonstige Medien/Lernmaterialien

Begleitender Unterricht: 616 + 450 Stunden Praxis in Mannheim, Hamburg, Berlin sowie online;

  • Nah-Unterricht: 1423 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1136122

Abschluss
Bachelor of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 11039 
42 Raten zu 262,00 EUR
Fernunterricht

42 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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