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Master - Taxation - 120 ECTS

Taxation (LL.M.) 120 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Laws im Studiengang Taxation

Abschluss: Master of Laws (LL.M)

Teilnahmevoraussetzungen:
Studium mit mindestens 180 ECTS davon mindestens 50 ECTS im wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichem Bereich

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Änderungen vor Besteuerung natürlicher Personen, Unternehmensbesteuerung I, Grundstücke im Steuerrecht I, Wissenschaftliches Arbeiten, Fälle Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- & Schenkungsteuer, Korrespondenzen und Wechselwirkungen im Steuerrecht, Unternehmensbesteuerung II, Fälle Ertragsteuer, Spezialthemen der Besteuerung, Internationales Steuerrecht, Grundstücke im Steuerrecht II, Fälle Bilanzsteuerrecht, Wahlmodule (zwei Module müssen ausgewählt werden): Betriebswirtschaft & digitale Transformation, Ethics, Innovation & strategisches Management, Theorien & Methoden der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre; Masterthesis

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module (Studienbriefe, Fallstudien, Lernvideos etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 36 Monate, gesamt 3560 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 23 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module (Studienbriefe, Fallstudien, Lernvideos etc.)

Begleitender Unterricht: 42 Online-Seminare von insgesamt 84 Unterrichtsstunden; weitere Seminare werden angeboten (fakultativ)

  • Nah-Unterricht: 84 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1141122

Bei einer Studiendauer von 24 Monaten betragen die Studiengebühren 14.280,00 EURO (24 Raten à 595,00 EURO) zuzüglich 690,00 EURO Immatrikulationsgebühr.

Abschluss
Master of Laws (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 15810 
36 Raten zu 420 EUR, Prüfungskosten: 690 EUR
Fernunterricht

36 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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