Inhalt
Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung gemäß der Verordnung vom 04.07.2007 über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau (IHK) oder IST-Lizenz / Diplom
Abschluss: Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau (IHK) / IST-Lizenz / Diplom
Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, Schulabschluss. Technische Voraussetzungen: PC mit Internetanschluss (aktuelle Windows-Version inkl. (Open)Office-Paket oder Apple mit vergleichbaren Anwendungen, Adobe Acrobat Reader, Adobe Flash Players, WinZip o.Ä.) Soundkarte und Headset.
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Hinreichende Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Die Zulassung zur Prüfung liegt im Ermessen der zuständigen IHK.
Lehrgangsinhalte:
Sales- und Servicemanagement, Fitnesstraining, Pädagogik und Psychologie im Gruppentraining, Rückentraining, Sporternährung, Personal Training, medizinisches Fitnesstraining, Entspannungstraining, betriebliche und wirtschaftliche Grundfunktionen, Recht, Finanzierung, Investition und Rechnungswesen, Marketing, Qualitätsmanagement, EDV, Sportmanagement, Wahlspezialisierungen, Prüfungsvorbereitung
- Lehrgangsmaterial:
28 Lehrbriefe, digitale Dokumente (19 Webbasierte Trainings), sonstige Medien/Lernmaterialien (2 Begleithefte).
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 36 Monate, gesamt 1858 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- 28 Lehrbriefe, digitale Dokumente (19 Webbasierte Trainings), sonstige Medien/Lernmaterialien (2 Begleithefte).
Begleitender Unterricht: 20 zwei- bis dreitägige Vorortseminare finden wahlweise in Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Stuttgart, München statt.
- Nah-Unterricht: 490 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 5133022
Die Anmeldung zur "Externen Abschlussprüfung" bei einer IHK gemäß § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird nicht über das Institut organisiert. Die externe Abschlussprüfung führt die IHK durch, in deren Bezirk der Wohnsitz des Prüflings liegt und kann erst erfolgen, wenn 4,5 Jahre einschlägige Berufspraxis nachgewiesen werden kann.