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Master - Sozialmanagement - 120 ECTS

Sozialmanagement (Master of Arts (M.A.)) - 120 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Sozialmanagement

Abschluss: Master of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
Bachelorabschluss mit 180 ECTS in Soziale Arbeit, Sozialwissenschaften oder einem verwandten Fach

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Wissensmanagement und Organisationsentwicklung - Finanzierung im Sozialmanagement - Mitar-beiterbindung - Softskills - Konfliktmanagement - Controlling - Öffentlich-rechtliches Sozialma-nagement - Arbeitsrecht im Sozialmanagement - Forschungsmethodik - Marketing /Vertrieb im So-zialmanagement - Schwerpunkt - Betriebliche Gesundheitsförderung - Die Arbeitnehmervertretung, HR-Psychologie, Sozialraummanagement, Integratives Transformationsmanagement, Inklusion im Unternehmen, Entrepreneurship im Sozialmanagement, Wirtschaftsethik und demographische Herausforderung - Personalauswahl und -beurteilung - Instrumente der PE

- Lehrgangsmaterial:

18 Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 3612 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 35 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 18 Module

Begleitender Unterricht: sind nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1147322

Bei einer Studiendauer von 36 Monaten betragen die Studiengebühren 14.040,00 EUR (zahlbar in 36 Raten à 390,00 EURO) zuzüglich Prüfungsgebühr in Höhe von 650,00 EUR.

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 14066 
24 Raten zu 559 EUR, Prüfungskosten: 650 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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