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Bachelor - Soziale Arbeit - 180 ECTS

Soziale Arbeit (Bachelor of Arts (B.A.)) - 180 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Bachelor of Arts im Studiengang Soziale Arbeit

Abschluss: Bachelor of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
Abitur, Fachabitur oder einschlägige Berufsausbildung und mind. dreijährige Berufserfahrung, Ausnahmen regelt das Niedersächsische Hochschulgesetz

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Personal Skills - Bezugswissenschaften der sozialen Arbeit - Rechtlichen Grundlagen der sozialen Arbeit - Geschichte und Handlungsfelder der sozialen Arbeit - Entwicklungspsychologie - Sozialpädagogik - Arbeits- und Sozialversicherungsrecht - Inklusion und Exklusion - Soziale Arbeit in der Gesellschaft - Diversitymanagement - Sozialrecht - Case-Management und Beratung in der Sozialen Arbeit - Social Skills - Sozialpsychologie - Methoden der sozialen Arbeit - Die Einführung in die Sozialforschung - Pädagogische Psychologie - Herausforderungen der sozialen Arbeit - Ethik in der Sozialen Arbeit - Fallanalysen zu Multiproblemszenarien - Prozess- und Qualitätsmanagement

- Lehrgangsmaterial:

29 Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 36 Monate, gesamt 5418 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 35 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 29 Module

Begleitender Unterricht: sind nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1147222

Bei einer Studiendauer von 48 Monaten betragen die Studiengebühren 14.880,00 EUR (zahlbar in 48 Raten à 310,00 EUR) zuzügl. 650,00 EUR Prüfungsgebühr.

Abschluss
Bachelor of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 14690 
36 Raten zu 390 EUR, Prüfungskosten: 650 EUR
Fernunterricht

36 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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