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Meistervorbereitungskurs Teil III & IV im Handwerk

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf Teil III & IV der theoretischen Meisterprüfung gemäß Verordnung vom 18.01.2022

Abschluss: öffentlich-rechtlicher Abschluss

Teilnahmevoraussetzungen:
Gesell*innen aus allen zulassungspflichtigen und nicht-zulassungspflichtigen Handwerksberufen. Neben dem Gesell*innenabschluss ist auch eine von der Handwerkskammer erteilte Zulassung zur Ablegung der Meisterprüfung notwendig. |Technische Voraussetzungen: PC / Tablet

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Die Zulassung zur Meisterprüfung obliegt dem Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses. Soweit er die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben hält, entscheidet nach Maßgabe des § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 der Meisterprüfungsausschuss.

Lehrgangsinhalte:
Kaufmännische, rechtliche sowie gesamtwirtschaftliche Inhalte, Rechnungswesen / Controlling, Berufs- und arbeitspädagogische Inhalte, Vorbereitung auf die Lehrlingsunterweisung / Präsentation

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 232 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 13,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Fachliteratur/Lehrbücher, digitale Dokumente, sonstige Medien/Lernmaterialien

Begleitender Unterricht: wöchentlich stattfindender Online-Unterricht

  • Nah-Unterricht: 56 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5133122

Die Lehrgangsdauer beträgt 15 Wochen und hat drei feste Kurstermine im Jahr.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Abschlussart
Meister/in (Prüfungsteil III) (Wirtschaftliche und rechtliche Prüfung, Handwerk) i
Meister/in (im Handwerk) (Kurse zu den Handwerksmeistern nach HWK)
Meister/in (Prüfungsteil IV) (Arbeitspädagogische Prüfung - AdA-Schein, Handwerk) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2749 
3 Raten zu 763.33- Prüfungskosten: 360.00 EUR- sonstige Kosten: 99.00 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Zu Online-Kursen und Web-Seminaren!

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Über uns

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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