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Master - Medien- & Kommunikationspsychologie

Medien- & Kommunikationspsychologie M.Sc.

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Science im Studiengang Medien- & Kommunikationspsychologie

Abschluss: Master of Science

Teilnahmevoraussetzungen:
Bachelorabschluss mit 50 ECTS im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Applied Psychological Statistics, Allgemeine Psychologie, Sozialpsychologie, Leadership, Innnovation & Strategic Management, Medienpsychologie, Kommunikationspsychologie, Digital Bootcamp, Ethics & Law, Negotiation & Consulting, Research & Consulting Project |Elective: Digital Marketing Tools / Digital Customer Experience, Master Thesis

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 36 Monate, gesamt 3483 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 22,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module

Begleitender Unterricht: 28 Onlineseminare, fakultative Seminare werden angeboten - nähere Informationen erteilt die Hochschule

  • Nah-Unterricht: 168 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1133422

Bei einer Studiendauer von 24 Monaten betragen die Studiengebühren 11.760,00 EURO (24 Raten à 490,00 EURO) zuzügl. 690,00 EURO Immatrikulationsgebühr und bei einer Studiendauer von 48 Monaten betragen die Studiengebühren 13.440,00 EURO (48 Raten à 280,00 EURO) zuzügl. 690,00 EURO Immatrikulationsgebühr. Die Kosten für fakultative Seminare betragen 70,00 EURO pro ECTS-Punkt. Englischsprachige Module sind im Fernstudium enthalten.

Abschluss
Master of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 13290 
36 Raten zu 350.00 EUR- Prüfungskosten: 690.00 EUR
Fernunterricht

36 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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