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Fachkaufmann/-frau - Personal [IHK geprüft]

Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau an einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Verordnung vom 9.12.2019

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK)

Teilnahmevoraussetzungen:
PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine
mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten
Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Lehrgangsinhalte:
Lern- und Arbeitsmethodik - Personalarbeit organisieren und durchführen - Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen - Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen - Personal- und Organisationsentwicklung steuern

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 542 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module

Begleitender Unterricht: 5 Online-Seminare

  • Nah-Unterricht: 17 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5132922

Abschluss
Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3650 
18 Raten zu 175 EUR, Prüfungskosten: 500 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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