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Fachkraft für alltagsintegrierte Sprachbildung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Bereich alltagsintegrierte Sprachbildung

Abschluss: Institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
Abgeschlossene pädagogische Ausbildung, Zertifizierung oder Ausbildung zur Tagesmutter/-vater oder Kinderpfleger:in, Studienabschluss im Bereich Sozialpädagogik oder Kinderbetreuung, Tätigkeit bei einem Träger von Betreuungseinrichtungen etc.; technische Voraussetzung: PC oder Laptop mit Internetzugang, eigene E-Mail-Adresse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen und Spracherwerb Geburt bis zum 18. Lebensmonat, Grundlagen und Spracherwerb Geburt vom18. bis zum 24. Lebensmonat, Orientierungspunkte, basale Sprachbildungsstrategien, positive Haltungen und Vorannahmen, Sprachvorbild, weiterführende Sprachbildungsstrategien, Inputspezifizierung, Methoden Zwei- und Mehrsprachigkeit, Vorbereitung auf den Schriftspracherwerb

- Lehrgangsmaterial:

4 Lehrbriefe, 3 Begleithefte

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 172 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Lehrbriefe, 3 Begleithefte

Begleitender Unterricht: Ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7434923

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Sprachbildung und Sprachförderung [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 596 
4 Raten zu 149 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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