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Fachkraft - Musik im Elementarbereich

Fachkraft für Musik im Elementarbereich

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von grundlegenden musikalischen Kenntnissen und Fertigkeiten mit einem Begleitinstrument

Abschluss: Institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
Keine Voraussetzungen, Empfehlung: pädagogischer Beruf (Erzieher:in, Kinderpfleger:in, etc.) |Technische Voraussetzungen: PC mit Internetzugang; wahlweise eine Gitarre oder Ukulele

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Teilnahme an Online-Seminaren

Lehrgangsinhalte:
Orff-Instrumente, Boomwhackers, Cajón, Bodypercussion, Trommeln, Becherrhytmen und Stimme als musikpädagogisches Instrument anwenden, Bewegung & kreativer Kindertanz, Grundkenntnisse Liedbegleitung auf der Gitarre, Musiktheorie Basics, Kinderlieder, Sprechverse & Klanggeschichten

- Lehrgangsmaterial:

Fachliteratur / Lehrbücher, digitale Dokumente

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 310 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Fachliteratur / Lehrbücher, digitale Dokumente

Begleitender Unterricht: An 10 Tagen finden Live-Online-Seminare sowie weitere 10 Online-Seminare statt

  • Nah-Unterricht: 20 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7432522c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Musik im Elementarbereich [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 960 
12 Raten zu 80 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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