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Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht (AK-Jura)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Verwaltungsrecht (AK-Jura)

Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt für Verwaltungsrecht (AK-Jura)

Teilnahmevoraussetzungen:
Befähigung zum Richteramt (1. und 2. juristisches Staatsexamen), außerdem ist gemäß FAO eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung; Technische Ausstattung: PC mit Internetzugang, Webbrowser (Aktivierung von Javascript und Cookies)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
MODUL I: Die Handlungsformen öffentlicher Verwaltung, das behördliche Verfahren und die Durchsetzung behördlicher Entscheidungen: Formen des Verwaltungshandelns und anwaltliche Mitwirkungsmöglichkeiten * Vorbeugender Rechtsschutz (Unterlassungsklagen) * Akteneinsicht und Informationszugang * Der Mandant als Beteiligter im Verwaltungsverfahren * Planfeststellung und Plangenehmigung * Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufgreifen des Verfahrens * Rechtsschutz und Verfahrensbeteiligung von Dritten und Nachbarn * Rechtsschutz und Eilrechtsschutz des Adressaten gegen belastende behördliche Entscheidungen * Verwaltungsvollstreckung und Rechtsschutz| MODUL II: Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz: * Besonderheiten verwaltungsgerichtlicher Verfahren, Abgrenzung zum Zivilprozess * Vorverfahren * Zuständiges Verwaltungsgericht * Die Klagen und Anträge * Beteiligte am Verwaltungsprozess * Klage-/Antragsbefugnis des Klägers * Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis * Richtiger Beklagter * Beteiligung Weiterer, insbesondere Beiladung * Fristen im Verwaltungsprozess * Verfahren nach der Klageerhebung * Das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere Statthaftigkeit und Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags * Die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO * Das Normenkontrollverfahren gem. § 47 VwGO * Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen * Die Verfassungsbeschwerde * Rechtsschutz beim Gerichtshof der EU und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte | MODUL III: Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen: Staatshaftungsrecht * Besonderes Verwaltungsrechts: Öffentliches Baurecht, Bauverwaltungsrecht * Kommunalabgabenrecht | MODUL IV: Besonderes Verwaltungsrechts: Wirtschaftsverwaltungsrecht * Energierecht * Umweltrecht, Immissionsschutzrecht * Wasserrecht * Naturschutz- und -landschaftsschutzrecht * Kreislaufwirtschaftsrecht * Öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht

- Lehrgangsmaterial:

4 interaktive Lernmodule auf einer digitalen Lernplattform, 4 Lernkontrollen in Form von Multiple Choice Tests, 1 Modul Repetitorium, Abschlussprüfung I - III

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 2,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 interaktive Lernmodule auf einer digitalen Lernplattform, 4 Lernkontrollen in Form von Multiple Choice Tests, 1 Modul Repetitorium, Abschlussprüfung I - III

Begleitender Unterricht: 3 Tage (Freitag - Sonntag) für drei je 5-stündige Abschlussklausuren an den Standorten Berlin, Frankfurt, München oder Münster

  • Nah-Unterricht: 20 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5132522

Abschluss
Fachanwalt/-anwältin i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 1200 
6 Raten zu 200 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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