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Ernährungsberater/in Sport

Ernährungsberater(in) Sport

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Ernährungsberater(in) mit dem Fokus auf die bedarfsdeckende Ernährung von Sportlern/innen

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Eine vorliegende Ernährungsberater(in)-Ausbildung als Nachweis für das Fachwissen zur Ernährungslehre und -beratung, Mindestalter 18 Jahre; gute Kenntnisse in deutscher Schrift und Sprache; Technische Voraussetzungen: internetfähiges Endgerät

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen Sport und Bewegungsapparat * Grundlagen Sporternährung * Sporternährung im Wettkampf * Supplemente im Sport * Sport und Diätetik * Sporternährung in der Praxis

- Lehrgangsmaterial:

6 Module auf einer digitalen Lernplattform, Lernskripte, Videos, Lernerfolgskontrollen, Zwischenprüfung (online) und Abschlussprüfung (online, unter Aufsicht)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 181 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Module auf einer digitalen Lernplattform, Lernskripte, Videos, Lernerfolgskontrollen, Zwischenprüfung (online) und Abschlussprüfung (online, unter Aufsicht)

Begleitender Unterricht: 2 Onlineseminare

  • Nah-Unterricht: 3 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7427922

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Ernährungsberater/in [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 694 
Prüfungskosten: 98 EUR, sonstige Kosten: 49 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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