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Ernährungs- und Bewegungspädagoge für Kinder (m/w/d)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit als der Ernährungs- und Bewegungspädagoge für Kinder

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen; technische Voraussetzungen: internetfähiger PC mit mindestens DSL-Geschwindigkeit, E-Mail, mindestens Betriebssystem Windows 7/Mac OS X 10.7.4, Headset mit Mikrofon und Web-Kamera

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren, Dokumentation praktischer Trainingseinheiten

Lehrgangsinhalte:
Breitensport C-Lizenz, Ernährungsberater B-Lizenz, Ernährungsberater für Babys und Kleinkinder, Ernährungsberater für Kinder, Kindersport Trainer, Pädagogik, Grundlagen der Psychologie, Mentales Training für Kinder, Entspannungstraining für Kinder, Stressmanagement für Kinder, Baby und Kindermassage

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 26 Monate, gesamt 894 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 16 Lehrbriefe, 4 WBT

Begleitender Unterricht: 10 Live-Online-Seminare à 4 Unterrichtsstunden

  • Nah-Unterricht: 40 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7414522

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Ernährungsberater/in [privatrechtlich] i
Trainer/in - Kindersport [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2850 
26 Raten zu 109.62
Fernunterricht

26 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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