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Master - Empirische Forschung in Sozialer Arbeit - 120 ECTS

Empirische Forschung in Sozialer Arbeit (M.A.) 120 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Empirische Forschung in Sozialer Arbeit

Abschluss: Master of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
Bachelorabschluss in Soziale Arbeit/Sozialpädagogik/Heilerziehungspflege o.ä.

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe allgemeine Zulassungs- und Einschreibungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Wissenschaft: Methoden, Ethische Grundlagen, Personenzentrierte Beratung, Lehrforschungsprojekt, Methoden der Assessment-Entwicklung, Anwendung aktueller Theorien, Beispiele angewandter Forschung, Methoden der Evaluation, Klassifikationssysteme und Diagnostik, Sozialraumanalyse, Publizieren von Artikeln, Büchern, Wissenschaftliche Vorträge, Podcasts; Wissenschaftliche Abschlussarbeit mit Kolloquium

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2838 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 27,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, Fachliteratur / Lehrbücher, digitale Dokumente, sonstige Medien / Lernmaterialien

Begleitender Unterricht: Einmal pro Semester finden in Vallendar Vorortseminare sowie ein Onlineseminar statt.

  • Nah-Unterricht: 475 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1142122

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 15072 
24 Raten zu 628.00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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