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Digitalisierung im Rechnungswesen

Digitalisierung im Rechnungswesen mit Abschluss "Certified Expert:in für Digitalisierung im Rechnungwesen"

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten von Digitalisierungstechnologien im Rechnungswesen

Abschluss: Institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
Keine Voraussetzungen notwendig

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Treiber der Digitalisierung sowie Ziele und Chancen der Digitalisierung im Rechnungswesen, Rechtliche Rahmenbedingungen, Prozesse im Rechnungswesen, Digitalisierungstechnologien und ihre Einführung, Auswirkungen der Digitalisierung auf Finanzbuchhaltung, Controlling, Steuerabteilung, Finanzvorstand/CFO und Wirtschaftsprüfung, aktueller Stand der Digitalisierung des Rechnungswesens in Deutschland, Auswirkungen auf die Unternehmensorganisation, Auswirkungen auf Geschäftsmodelle

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, Fachliteratur / Lehrbücher, digitale Dokumente, sonstige Medien / Lernmaterialien

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 155 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, Fachliteratur / Lehrbücher, digitale Dokumente, sonstige Medien / Lernmaterialien

Begleitender Unterricht: Ist nicht vorgesehen.

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 2105723

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1290 
6 Raten zu 215 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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