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Master - Digital Health

Digital Health, M.A.

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Digital Health

Abschluss: Master of Arts (M.A.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Abschluss eines Bachelor-Studiengangs mit mindestens 180 Credit-Points oder Abschluss eines im Umfang vergleichbaren Studiengangs sowie einschlägige Berufserfahrung im Gesundheitswesen von mindestens zwei Jahren und grundlegende medizinische und gesundheitstechnologische Kenntnisse, die ggf. im Rahmen eines Propädeutikums nachgeholt werden können; IT-Affinität

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Digital Health: Einführung und Grundlagen; Medizinrecht, Gesundheitstechnologie, Digitalisierung in der Medizin, Digital vernetzte Gesellschaft, Ethik, Digitales Changemanagement, Master-Thesis und Kolloquium

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 16 Monate, gesamt 1789 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 26 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module (Studienbriefe, Fachbücher etc.)

Begleitender Unterricht: an vier Tagen in Bremen

  • Nah-Unterricht: 32 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1145222

Bei der Studiendauer von 12 Monaten beträgt die Gebühr 7188,00 Euro (12 Raten à 599,00 Euro).

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 7820 
16 Raten zu 488.75
Fernunterricht

16 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Zu Online-Kursen und Web-Seminaren!

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Über uns

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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