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Datenschutz und Datensicherheit in der Pflege

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Grundwissen zu dem Themenbereich Datenschutz und Datensicherheit in der Pflege

Abschluss: institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufliche Qualifikation in einem Pflegeberuf; Technische Voraussetzungen: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
ausreichende Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Modul I - Datenschutz und Datensicherheit allgemein: Datenschutz 2022 • Die Datenschutzgrundverordnung • Begrifflichkeiten und Definitionen • Grundprinzipien und Grundsätze des Datenschutzrechts • Rechte für den Einzelnen • Einhaltung und Kontrolle • Sanktionen und Schadensersatz • Datenpannen und Datenschutzverletzungen • Technisch – organisatorische Maßnahmen • Verarbeitungsverzeichnis und die Datenschutz-Folgeabschätzung | Modul II – Datenschutz in der Pflege • Datenschutzrechtliche Prinzipien • Definition wichtiger Begrifflichkeiten • Rechte des Einzelnen • Datenschutz und Datensicherheit • Datenschutzpannen und Datenschutzverletzungen • Datenschutz in der Praxis: Stationäre Pflege, Ambulante Pflege • Soziale Medien und Pflege • Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in der Pflege • Schweigepflicht in der Pflege

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 2 Monate, gesamt 43 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 2 Lehrhefte, Materialsammlung, Selbst- und Fremdkontrollaufgaben

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7425622

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 378 
2 Raten zu 189.00 EUR
Fernunterricht

2 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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